Wie hoch ist die Zuzahlung für Haarersatz von der Krankenkasse?
Genehmigt die Krankenkasse den Haarersatz, zahlen Versicherte nur den gesetzlichen Anteil von 10 %. Die Zuzahlung beträgt dabei mindestens 5 € und maximal 10 €. Den restlichen Betrag übernimmt die Kasse.
Wer von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht befreit ist, zahlt nichts.
In der Regel bezuschusst die gesetzliche Krankenversicherung dabei eine Kunsthaarperücke. Eine Echthaarperücke erstattet die Versicherung hingegen nur, wenn der Arzt eine medizinische Notwendigkeit wie eine Allergie gegen Kunsthaar nachweist.
Erfahren Sie mehr zu den Unterschieden zwischen Kunsthaar und Echthaar auf unserer Seite zu
Haarersatz.
In 5 Schritten zum Haarersatz auf Rezept: So läuft es ab
Der Ablauf zur Kostenübernahme für einen Haarersatz durch die Krankenkasse ist klar geregelt. Wir begleiten Sie durch jeden Schritt.
Schritt 1 Arzt aufsuchen und ärztliches Rezept für ein Haarersatz ausstellen lassen:
Verordnungen bekommen Sie bei Ihrem Hausarzt, Hautarzt, Onkologe oder Gynäkologen.
Schritt 2 Treffpunkt Haarschnitt kontaktieren:
Wir sind präqualifizierter Leistungserbringer nach § 126 SGB V und beraten Sie diskret in unserem separaten Beratungsbereich.
Schritt 3 Kostenvoranschlag erstellen lassen:
Wir fertigen alle notwendigen Unterlagen für Ihre Krankenkasse an.
Schritt 4 Antrag bei Ihrer Krankenkasse einreichen:
Wir unterstützen Sie dabei und klären offene Fragen.
Schritt 5 Genehmigung erhalten und Haarersatz abholen:
Wir passen Ihre Perücke oder Ihr Zweithaar direkt bei uns vor Ort an.
Warum Treffpunkt Haarschnitt der richtige Ansprechpartner in Diepholz ist
Machen Sie es sich leicht: Als offiziell anerkannter Partner der Krankenkassen übernehmen wir die bequeme und direkte Abrechnung Ihrer Perücke oder Ihres Zweithaars für Sie.
Treffpunkt Haarschnitt in Diepholz verfügt über die offizielle Präqualifizierung (nach § 126 SGB V) und bietet Ihnen damit einen reibungslosen, sicheren und fachgerechten Service.
Was uns darüber hinaus auszeichnet:
- Sicherheit durch Erfahrung: Mit über 60 Jahren Salonerfahrung und unserer Präqualifizierung nach § 126 SGB V sind wir ein verlässlicher Partner für Ihre Kostenübernahme. Sie profitieren von eingespielten Abläufen bei Anträgen und Abrechnungen.
- Geschützte Privatsphäre: Fragen zur Kostenübernahme sind oft mit persönlichen Anliegen verbunden. Deshalb klären wir Ihren Antrag in einem separaten, vertraulichen Beratungsbereich – ganz ohne Zeitdruck.
Häufige Fragen zur Kostenübernahme einer Perücke durch die Krankenkasse
Sie wünschen sich Klarheit bei der Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse? Wir haben die wichtigsten Antworten für Sie gesammelt. Hier erfahren Sie alles Wichtige über Rezepte und finanzielle Zuschüsse. Das macht den Weg zu Ihrem Zweithaar besonders unkompliziert.
Welcher Arzt stellt das Rezept für Haarersatz aus?
Je nach Diagnose und Ursache des Haarausfalls stellen ein Onkologe, Hausarzt, Hautarzt oder Gynäkologe das Rezept aus. In manchen Fällen genügt auch der Hausarzt. Das Rezept muss die medizinische Indikation und die Art des Haarausfalls klar benennen. Gern unterstützen wie Sie in unserer Beratung dabei, die richtigen Unterlagen zusammenzustellen.
Wie oft bezuschusst die Krankenkasse Haarersatz?
Bei einer befristeten Erkrankung wie einer Chemotherapie erfolgt in der Regel eine einmalige Versorgung mit einer Perücke. Bei dauerhaftem Haarverlust erneuern viele Kassen den Zuschuss für das Hilfsmittel alle 6 bis 12 Monate. Die genauen Regelungen zur Zuzahlung unterscheiden sich je nach Krankenkasse.
Was ist der Unterschied zwischen Vollperücke und Teilbereichsperücke?
Eine Vollperücke ersetzt das gesamte Kopfhaar bei vollständigem Haarverlust. Eine Teilbereichsperücke (Haarteil oder Topper) deckt gezielt kahle Stellen ab, wenn noch Resthaar vorhanden ist. Beide Varianten sind im GKV-Hilfsmittelverzeichnis als Hilfsmittel gelistet und grundsätzlich als Zweithaar zuschussfähig. In unserem Sortiment führen wir vorgefertigte Vollkopfperücken und Topper aus Echthaar und Kunsthaar.



